In diesem Feld wird der im Versicherungsschein genannte Prozentsatz der Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers am Ausfall versicherter Forderungen gegen benannte Kunden angegeben.
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil am Schadensbetrag, den der Versicherungsnehmer beim endgültigen Ausfall einer Forderung nicht vom Kreditversicherer erstattet bekommt.
Dieses Feld dient rein informativen Zwecken, da der Schadensfall nicht durch das System abgewickelt werden kann. Ein Eintrag ist also optional.
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil am Schadensbetrag, den der Versicherungsnehmer beim endgültigen Ausfall einer Forderung nicht vom Kreditversicherer erstattet bekommt.
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