Für die Meldung der Umsatzsteuer in Tschechien ist eine sogenannte Kontrollmeldung obligatorisch, die viele Geschäftsvorfälle wie bspw. inländische Ein- oder Ausgangsrechnungen detailliert auflistet. Die Art des Geschäfts klassifiziert diese Geschäftsvorfälle durch einen Code A1 – An bzw. B1 - Bn, unter dem sie in der Kontrollmeldung eingeordnet werden.
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