Zu einer innergemeinschaftlichen Verbringung kommt es, wenn ein Gegenstand innerhalb eines Unternehmens aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat zum dortigen Verbleib versendet wird.
Die Entgegennahme des Gegenstandes wird wie ein innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt. Die Abgabe des Gegenstandes wird wie eine innergemeinschaftliche Lieferung behandelt.
Mit dem hier angegebenen Erwerbsteuerschlüssel werden für das Land des empfangenden Lagerorts die Erwerbsteuerbuchungen erstellt. Er dient zur Meldung des Erwerbs im Zielland.