In der Sachmerkmalsausprägung wird der Wert eines Sachmerkmals angegeben. Die zulässigen Werte sind abhängig von den Definitionen in der Sachmerkmalsdatei USMKLP.
Häufig wird entweder eine Prüfung auf die Sachmerkmalausprägungsdatei oder eine Mengeneinheit vorgegeben. Ist die Mengeneinheit vorgegeben, besteht die Eingabe aus einer Zahl, gefolgt von einer Mengeneinheit, wobei die Mengeneinheit wahlweise ist.
Wird keine Mengeneinheit angegeben, so wird die in der Sachmerkmalsdefinition angegebene Mengeneinheit als Default angenommen. Es können nur solche Mengeneinheiten angegeben werden, die mit einem Alpha-Zeichen (A-Z) beginnen, und die sich in die in der Sachmerkmalsdefinition angegebene Mengeneinheit umrechnen lassen. Die Umrechnungen und Grundeinheiten stehen in Tabelle FRD110.
Über den List-Button werden entweder die in der Ausprägungsdatei hinterlegten Ausprägungen oder die zulässigen Mengeneinheiten angezeigt. Die Steuerung der Zulässigkeit erfolgt dabei über die Selektionsfelder 2 und 3.
Hinweis: Die Mengeneinheit kann nur übernommen werden, wenn noch kein Wert in der Ausprägung eingetragen wurde.
Werden mehr als zwei Zeichen für die Mengeneinheit angegeben, so wird der Rest als Kommentar betrachtet. So ist es möglich, als Mengeneinheit "KOHM" anzugeben und in FRD110 "KO" zu hinterlegen.
Häufig wird entweder eine Prüfung auf die Sachmerkmalausprägungsdatei oder eine Mengeneinheit vorgegeben. Ist die Mengeneinheit vorgegeben, besteht die Eingabe aus einer Zahl, gefolgt von einer Mengeneinheit, wobei die Mengeneinheit wahlweise ist.
Wird keine Mengeneinheit angegeben, so wird die in der Sachmerkmalsdefinition angegebene Mengeneinheit als Default angenommen. Es können nur solche Mengeneinheiten angegeben werden, die mit einem Alpha-Zeichen (A-Z) beginnen, und die sich in die in der Sachmerkmalsdefinition angegebene Mengeneinheit umrechnen lassen. Die Umrechnungen und Grundeinheiten stehen in Tabelle FRD110.
Über den List-Button werden entweder die in der Ausprägungsdatei hinterlegten Ausprägungen oder die zulässigen Mengeneinheiten angezeigt. Die Steuerung der Zulässigkeit erfolgt dabei über die Selektionsfelder 2 und 3.
Hinweis: Die Mengeneinheit kann nur übernommen werden, wenn noch kein Wert in der Ausprägung eingetragen wurde.
Werden mehr als zwei Zeichen für die Mengeneinheit angegeben, so wird der Rest als Kommentar betrachtet. So ist es möglich, als Mengeneinheit "KOHM" anzugeben und in FRD110 "KO" zu hinterlegen.