Der Sachmerkmalspreis gibt den Preis für eine bestimmte Sachmerkmalsausprägung an.
Der Verkaufspreis eines Artikels mit auftragsbezogenen Sachmerkmalen (Modellteil) setzt sich aus dem Grundpreis des Modellteils und den einzelnen Preisen der Ausprägungen der zugehörigen Sachmerkmale zusammen, sofern die Sachmerkmalsdefinition preisrelevant ist.
Der Preis einer Sachmerkmalsausprägung kann bei der Definition einer gültigen Ausprägung hinterlegt werden. Dieser Preis wird dann im Zuge der Preisfindung für Artikel mit auftragsbezogenen Sachmerkmalen herangezogen.
Ein Sachmerkmalspreis kann auch direkt bei der Erfassung von Sachmerkmalen zu einer Auftragsposition eingegeben werden. Dieser Preis gilt dann ganz speziell nur für diesen Auftrag.
Der Verkaufspreis eines Artikels mit auftragsbezogenen Sachmerkmalen (Modellteil) setzt sich aus dem Grundpreis des Modellteils und den einzelnen Preisen der Ausprägungen der zugehörigen Sachmerkmale zusammen, sofern die Sachmerkmalsdefinition preisrelevant ist.
Der Preis einer Sachmerkmalsausprägung kann bei der Definition einer gültigen Ausprägung hinterlegt werden. Dieser Preis wird dann im Zuge der Preisfindung für Artikel mit auftragsbezogenen Sachmerkmalen herangezogen.
Ein Sachmerkmalspreis kann auch direkt bei der Erfassung von Sachmerkmalen zu einer Auftragsposition eingegeben werden. Dieser Preis gilt dann ganz speziell nur für diesen Auftrag.