In diesem Feld wird das Bilanzkonto angegeben, auf welches der Sonderposten mit Rücklageanteil nach §6b EStG gebucht wird.
Rücklage nach §6b EStG:
Nach §6b Abs.1 EStG können für bestimmte Wirtschaftsgüter (Schiffe, bewegliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als 25 Jahren usw.) Rücklagen gebildet werden, die den steuerlichen Gewinn mindern.
Sie ist auf neu angeschaffte oder erstellte Wirtschaftsgüter zu übertragen.
Rücklage nach §6b EStG:
Nach §6b Abs.1 EStG können für bestimmte Wirtschaftsgüter (Schiffe, bewegliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als 25 Jahren usw.) Rücklagen gebildet werden, die den steuerlichen Gewinn mindern.
Sie ist auf neu angeschaffte oder erstellte Wirtschaftsgüter zu übertragen.