Die Ermittlung erfolgt nach Abschluss eines Fertigungsauftrages. Aus der rückgemeldeten Gut- und Ausschussmenge und den Zeitangaben der Rüst-, Bearbeitungs- und Übergangszeit erfolgt die Berechnung der Soll-Wiederbeschaffungszeit. Gibt es keine einzelnen Zeitbestandteile, so wird die Angabe der Wiederbeschaffungszeit aus der Lagergruppe bzw. als Default aus dem Teilestammsatz herangezogen. Gibt es auch keine Wiederbeschaffungszeitangabe, so wird das Wiederbeschaffungszeitkennzeichen interpretiert. Die Angaben der Lagergruppe haben Vorrang vor den Werten des Teilestammsatzes.
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