Bis zu dem angegebenen Betrag bzw. Prozentsatz können in der Finanzbuchhaltung im Programm "Geldverkehr buchen" Reste mit Hilfe der

  • positionsabhängigen Auswahl "Vollausgleich"

automatisch ausgebucht werden.

Bei einem Vollausgleich werden dabei die Abzugskonten Aufwand bzw. - Ertrag des Steuerschlüssels des OP bebucht. Soll für eine Firma keine Ausbuchungssperre gelten, muss im Feld "Toleranzgr. für Ausbuchungen in %" 100 eingegeben werden. Die Toleranzgrenze übersteigende Beträge müssen explizit durch Angabe des Betrages und des entsprechenden Ausbuchungskontos mit der Auswahl "Ausbuchen" oder durch Angabe des Betrages und des Steuerschlüssels mit der Auswahl "Delkredere ausbuchen" ausgebucht werden.

Diese Ausbuchungstoleranzgrenze wird auch im Elektronic Banking bei der Buchung von Kontoauszügen herangezogen.

Im Vertriebsmodul (VKS) können Rechnungen mit Groschenausgleich (Ausbuchung von Kleindifferenzen) erstellt werden. Für die Ermittlung des maximalen Ausbuchungsbetrages wird der Wert im Feld "Toleranzgrenze für Ausbuchungen in %" herangezogen.

Die Differenz zwischen errechnetem Rechnungsbetrag und erfasstem Rechnungsbetrag wird auf das Sachkonto "Verrechnungskonto Kassendifferenz" gebucht. Dieses Sachkonto ist im Sachkontenstamm im Kassenkonto hinterlegt.

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