Das "Ende des Wirtschaftsjahres" steuert sämtliche Buchungsvorgänge, insbesondere die Zuordnung der Umsätze und sonstigen Beträge in die einzelnen Perioden der Statistikdateien. Es wird immer in der Form "Tag / Monat" angegeben.

Ein einmal angegebener Wert kann nicht mehr geändert werden, sobald über die Periodenverwaltung Perioden zu der Firma angelegt wurden.

Ist in der Finanzbuchhaltung die Konsolidierung von Mandanten vorgesehen, sind diese mit gleichem Wirtschaftsjahr zu definieren. Die Konsolidierung unterschiedlicher Wirtschaftsjahre erlaubt keine eindeutige Peridenzuordnung der Bewegungsdaten. Bei Listauswertungen über mehrere Mandanten (z.B. im Reporting oder in den Listauswertungen der Kreditversicherung) ist dann eine korrekte Verarbeitung nicht möglich.

  • Keine Stichwörter