Das Ursprungsland ist das Land, in dem die Waren vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind. Sind an der Herstellung einer Ware Unternehmen aus zwei oder mehr Ländern beteiligt, so ist das Ursprungsland das Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat, sofern diese in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. Ist das Ursprungsland nicht bekannt, sollte das vermutliche Ursprungsland angegeben werden. Bei Waren mit deutschem Ursprung ist keine Angabe erforderlich. Einzutragen ist der zweistellige Buchstabencode des Länderverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik.
Beispiel: Es wird eine Unionsware nach Italien verbracht, die ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Bearbeitung in Frankreich erhalten hat - Im Feld Ursprungsland muss daher der Code "FR" eingetragen werden.
(Quelle: Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2020)