Der „Veranlagungszeitpunkt Umsatzsteuermeldung“ steuert, zu welchem Zeitpunkt eine Rechnung, die mit dem Steuerschlüssel gebucht wurde, in die Umsatzsteuermeldung eingeht.
Das Feld hat drei Ausprägungen:
Leistungsdatum | Bei Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer und Erwerbsteuer zu markieren. Die Steuer wird in dem Voranmeldungszeitraum fällig, in dem die Leistung erbracht wurde. (Leistungsdatum = Buchungsdatum). |
Eingangsdatum | Bei Vorsteuer zu markieren (außer Österreich). Die Steuer wird in dem Voranmeldungszeitraum fällig, in dem die Leistung erbracht wurde, sofern das Eingangsdatum der Rechnung nicht jünger als das Ende des angegebenen Voranmeldungszeitraums ist. |
Rechnungsdatum | Bei Vorsteuer in Österreich zu markieren. Die Steuer wird in dem Voranmeldungszeitraum fällig, in dem die Leistung erbracht wurde, sofern das Ausstellungsdatum der Rechnung nicht jünger als das Ende des angegebenen Voranmeldungszeitraums ist. |