Anzahl der Tage, die auf das Rechnungsdatum addiert werden, um das Valutadatum zu ermitteln. Dieses Valutadatum gilt als Startdatum für die in der Zahlungskondition hinterlegten Skonto- und Fälligkeitsfristen.

Valutatage können sowohl bei der Erfassung der Rechnung (im Einkauf, nicht im Verkauf), als auch im Personenkontenstamm überschrieben werden.

Wird explizit ein Valutadatum eingegeben, so bleiben die Valutatage unberücksichtigt.

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