Die Verpackungskosten werden bei verkaufsfähigen Produkten berechnet. Der Verpackungskostenschlüssel ist über das Kalkulationszuschlags-Verwaltungsprogramm zu hinterlegen. Die Berechnung der Verpackungskosten erfolgt entsprechend den dort angegebenen Prozentwerten bezogen auf die auch dort angegebene Bezugsbasis. Hinterlegung in Beträgen ist ebenfalls möglich.
Man unterscheidet zwischen Grenz- (Spalte 1), Fix- (Spalte 2) und Vollkosten (Spalte 3).