In diesem Feld wird die "externe", also die tatsächliche Nummer des Versicherungsscheins angegeben, die für die Korrespondenz mit dem Kreditversicherer benötigt wird.

Der Versicherungsschein ist (neben den vereinbarten Klauseln und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen) ein Bestandteil des Mantelvertrags zur Kreditversicherung.

Je nachdem, ob auch der Versicherungsschutz für Kunden mit Sitz in den fünf neuen Bundesländern oder im Ausland vereinbart wurde, kann der Mantelvertrag eine oder mehrere Versicherungsscheinnummern (bzw. mehrere Listennummern zu einer Versicherungsscheinnummer) enthalten.

Hinweis:

Ein Kunde kann immer nur unter einer Versicherungsscheinnummer versichert sein. Enthält ein Mantelvertrag mehrere Versicherungsscheinnummern, so beziehen sich diese jeweils auf bestimmte Kundenkreise, für die meist unterschiedliche Konditionen gelten. Im Programm "Mantelverträge verwalten" ist daher für jede mitgeteilte Versicherungsscheinnummer ein separater Stammsatz Mantelvertrag anzulegen.

Das Feld "Versicherungsscheinnummer" besteht aus 20 Stellen, in denen die aus Ziffern, Buchstaben, Schrägstrichen etc. bestehende Versicherungsscheinnummer einschließlich eventueller Listennummer angegeben wird.

  • Keine Stichwörter