Die Vertriebsgemeinkosten werden bei verkaufsfähigen Produkten berechnet.

Der Vertriebsgemeinkostenschlüssel ist über das Kalkulationszuschlags-Verwaltungsprogramm zu hinterlegen. Die Berechnung der Gemeinkosten erfolgt entsprechend den dort angegebenen Prozentwerten bezogen auf die auch dort angegebene Bezugsbasis. Man unterscheidet zwischen Grenz- (Spalte 1), Fix- (Spalte 2) und Vollgemeinkosten (Spalte 3).

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