Die Verwaltungsgemeinkosten werden bei verkaufsfähigen Produkten berechnet.
Der Verwaltungsgemeinkostenschlüssel ist über das Kalkulationszuschlags-Verwaltungsprogramm zu hinterlegen Die Berechnung der Gemeinkosten erfolgt entsprechend den dort angegebenen Prozentwerten bezogen auf die auch dort angegebene Bezugsbasis. Man unterscheidet zwischen Grenz- (Spalte 1), Fix- (Spalte 2) und Vollgemeinkosten (Spalte 3).