Dieses Kennzeichen gibt Auskunft darüber, ob ein Wechseleinreicher eine zusätzliche Untergliederung in nach Verfallsdatum gruppierte Wechselbestände hat oder nicht.
Ob es eine solche Untergliederung gibt oder nicht, ist abhängig vom Land der Regulierungsbank. Z. B. werden Wechsel in Frankreich gruppiert nach Verfallsdatum eingereicht, in Deutschland gibt es dagegen keine weitere Gruppierung.