Wird die Konzernbilanz erstellt, also das gesamte Wirtschaftsjahr in den Konzernmandant eingestellt, und ist in einem operativen Mandanten aus dem Konsolidierungskreis mit einer von der Berichtswährung abweichenden Hauswährung dieses Mandanten das Jahresergebnis gebucht, so bedeutet dies aus Sicht der Summen- und Saldenliste: In Fremdwährung entspricht die Summe der Sollsalden (Vermögenswerte und Aufwendungen) der Summe der Habensalden (Eigenkapital, Schulden und Erträge). Da die Salden jedoch i.A. nicht mit einem einheitlichen Faktor, sondern mit unterschiedlichen Faktoren in die Berichtswährung umgerechnet wurden, sind die Salden in der Berichtswährung nicht mehr gleich. Die entstehende Differenz ist erfolgsneutral in eine Währungsumrechnungsrücklage einzustellen (IAS 21.39c). Diese Rücklage wird erst bei Veräußerung (IAS 21.48) oder Verlust der Beherrschung über das Tochterunternehmen (IAS 21.48A) erfolgswirksam aufgelöst. Die so gebildete Währungsumrechnungsrücklage wird auf das Konto "Sachkonto Währungsumrechnungsrücklage" gebucht.
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