In diesem Feld wird der in der Klausel zur unbenannten Versicherung aufgeführte Zeitraum in Monaten angegeben, der nach der Ablehnung einer Versicherungssumme durch den Kreditversicherer verstrichen sein muss, bevor Forderungen gegen einen Kunden wieder im Rahmen der unbenannten Versicherung versichert werden können.

Hat der Versicherungsnehmer für einen bisher unbenannt versicherten oder noch nicht versicherten Kunden einen Kreditantrag auf Einräumung einer Versicherungssumme im Rahmen der benannten Versicherung gestellt, der vom Kreditversicherer abgelehnt wurde, so können Forderungen gegen diesen Kunden nicht weiter im Rahmen der unbenannten Versicherung versichert werden, bis eine vorgeschriebene Wartezeit verstrichen ist.

Wird in diesem Feld keine Angabe gemacht, geht das System davon aus, dass nach Ablehnung einer Versicherungssumme durch den Kreditversicherer keine Wartezeit besteht.

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