Der Rechnungskreis kennzeichnet den Zweck der Rechnungslegung. Für jeden Rechnungskreis kann eine Abschreibungsrechnung und eine Bewertung durchgeführt werden. Der erfolgswirksame Rechnungskreis für die gesetzliche Rechungslegungspflicht ist die Handelsbilanz. Die Definition des erfolgswirksamen Rechnungskreises erfolgt in der Tabelle FRDAAT mit dem Steuerungskennzeichen Handelsbilanz.
Alle weiteren Rechnungskreise werden erfolgsneutral in der Anlagenbuchhaltung geführt. Die Rechnungskreise werden in oben aufgeführter Tabelle definiert.
Standardmäßig vorhanden sind folgende Rechnungskreise:
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht
  • Konzern
  • Kalkulation
  • Kalkulatorische Zinsen
  • weitere
Es können bis zu 99 verschiedene Rechnungskreise definiert werden.
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