Hier wird die Listenregel hinterlegt, welche für die Präferenzkalkulation herangezogen wird.
Hinter der Regel verbirgt sich ein prozentualer Wertanteil, ab welchem das Teil als präferenzberechtigt ausgewiesen werden kann.
Die Hinterlegung einer Listenregel ist Voraussetzung für die Durchführung der Präferenzkalkulation.