Durch Eingabe eines Wertes, der in oben genannter Tabelle hinterlegt sein muss, wird die Zuordnung zu dem Meldeformular der Z4-Meldung an die Landeszentralbank gesteuert. Dieser Wert gibt an, um welche Art von meldepflichtiger Leistung aus der Anlage LV zur Außenwirtschaftsverordnung § 59 es sich handelt.
Diese Zuordnung ist erforderlich, um eine Z4-Meldung (Programm Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr (FB52650)) zu erstellen.
Über den List-Button werden die gültigen Werte aus dieser Tabelle angezeigt.