Durch Eingabe eines Wertes, der in oben genannter Tabelle hinterlegt sein muss, wird die Zuordnung zu dem Meldeformular der Z4-Meldung an die Landeszentralbank gesteuert. Dieser Wert gibt an, um welche Art von meldepflichtiger Leistung aus der Anlage LV zur Außenwirtschaftsverordnung § 59 es sich handelt.

Diese Zuordnung ist erforderlich, um eine Z4-Meldung  (Programm Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr (FB52650)) zu erstellen.

Über den List-Button werden die gültigen Werte aus dieser Tabelle angezeigt.

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