In diesem Feld wird das Datum der letzten über den Kunden eingeholten Bankauskunft angegeben.

Bei benannt kreditversicherten und nicht kreditversicherten Kunden dient eine Bankauskunft zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Kunden. Der Versicherungsnehmer ist hier jedoch nicht zur Einholung von Auskünften verpflichtet. Das Feld "Bankauskunft vom" dient bei diesem Kundenkreis daher nur informativen Zwecken.

Bei unbenannt kreditversicherten Kunden dient die Einholung einer Bankauskunft zur Erfüllung der Selbstprüfungsbestimmungen des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsnehmer kann durch Einholung einer positiven Bankauskunft die Bonität eines unbenannt kreditversicherten Kunden prüfen und dadurch Versicherungsschutz bis zur Höhe des in der Klausel zur unbenannten Versicherung genannten Betrages erlangen, sofern die Einholung einer Bankauskunft dort als Kriterium zur Bonitätsprüfung genannt ist.

Soll die Einholung von Bankauskünften als Bonitätskriterium für unbenannt kreditversicherte Kunden dienen, so muss im Feld "Bankauskunft ausreichend bis" der Datei "Mantelverträge" ein Betrag hinterlegt werden, bis zu dem Forderungen an unbenannt kreditversicherte Kunden unter Versicherungsschutz stehen, deren Bonität durch Einholung einer Bankauskunft geprüft wurde.

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