Das dispositive Erfassungsdatum gibt an, zu welchem Datum ein Teil für die Disposition als erfasst (angelegt) gelten soll.
Dieses Datum ist eine Verfeinerung des Erfassungsdatums des Stammsatzes, um auch solchen Situationen gerecht zu werden, in denen der Stammsatz deutlich früher angelegt wurde, als das Teil im eigentlichen Sinne "aktiv" geworden ist. Dieses findet z.B. bei der Berechnung des durchschnittlichen Wochenverbrauchs seine Verwendung, wenn eine in einem gewissen Zeitraum angefallene Verbrauchsmenge (Abgangsmenge) auf die Woche umzulegen ist. In so einem Falle würde das Bild verzerrt werden, wenn die Verbrauchsmenge, die in der "aktiven" Zeit angefallen ist, auf einen längeren Zeitraum bezogen würde.
Allgemein wird das dispositive Erfassungsdatum immer dann bemüht, wenn es um verwandte Fragestellungen geht; so kommt es aktuell neben der Berechnung des durchschnittlichen Wochenverbrauches auch bei der maschinellen Ermittlung des Forecasts zum Einsatz. Darüber hinaus besteht in der Unterdeckungsprüfung für verbrauchsgesteuerte Teile (Bestellpunktprüfung) über die Tabelle VRLD16 die Möglichkeit, eine Vorschlagserstellung zu unterbinden, wenn das dispositive Erfassungsdatum noch in der Zukunft liegt.