Eine Bonusabrechnung kann vorläufig bzw. endgültig übergeben werden.Bei einer vorläufigen Bonusabrechnung werden die zum Zeitpunkt der Übergabe relevanten Daten übergeben. Zusätzlich werden bei Bonusnehmer die über einen Staffelbonus verfügen, der höchsten Bonussatz als Berechnungsgrundlage verwendet. Bei der endgültigen Übergabe wird hingegen die tatsächlichen Staffelpreise verwendet.

Die endgültige Bonusabrechnung kann nur am Ende eines Geschäftsjahres aufgerufen werden.

Nach Übergabe der endgültigen Bonusliste an die FIBU müssen die vorläufigen Buchungen manuell ausgebucht werden.

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