In diesem Feld wird das Datum angegeben, ab dem die in der Kreditmitteilung (KM) genannte Versicherungssumme und ev. abweichenden Kreditziele gültig sind. Geht dem Versicherungsnehmer eine KM des Kreditversicherers im laufenden Monat zu, so werden darin mitgeteilte Änderungen der Versicherungssumme und/oder der Konditionen eines benannt versicherten Kunden meist rückwirkend ab dem Ersten des laufenden Monats oder ab dem Ersten des Folgemonats wirksam. Die bisher geltenden Konditionen bleiben bis einen Tag vor dem im Feld "Gültig ab" hinterlegten Datum bestehen. D.h., dass im Falle einer rückwirkenden Änderung der Versicherungssumme hierfür keine eigene KM erfasst werden darf. Vielmehr muss die bestehende KM geändert werden. Zu Dokumentation dieser Änderung stehen die Bemerkungszeilen zur Verfügung.
KM vom gültig ab Versicherungssumme 15.01.00 04.01.00 0,27.01.00 01.01.00 100.000,-
In diesem Fall muss die KM vom 15.01.00 gelöscht und eine neue KM mit den Daten der KM vom 27.01.00 (gültig ab 01.01.00/100.000,-) erfasst werden.
Wird die KM vom 15.01.00 nicht gelöscht, ist bis zum 03.01.00 EUR 0.000,- Versicherungssumme und ab dem 04.01.00 EUR 0,- gültig.