In diesem Feld wird das Datum angegeben, ab dem die in der Kreditmitteilung festgelegten Änderungen der Versicherungssumme und/oder der Konditionen gültig werden.
Geht dem Versicherungsnehmer eine Kreditmitteilung des Kreditversicherers im laufenden Monat zu, so werden darin mitgeteilte Änderungen der Versicherungssumme und/oder der Konditionen eines benannt versicherten Kunden meist rückwirkend ab dem Ersten des laufenden Monats oder ab dem Ersten des Folgemonats wirksam. Die bisher geltenden Konditionen bleiben bis einen Tag vor dem im Feld "Gültig ab" hinterlegten Datum bestehen.