Vertragsbeginn ist der Stichtag, ab dem die Kreditversicherung wirksam wird. Ist im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart, so ist hier das Ausstellungsdatum des Mantelvertrags anzugeben.
Das Feld "Vertragsbeginn" dient als Basis zur Berechnung, ob eine bei Abschluss des Versicherungsvertrags bereits bestehende Forderung unter Versicherungsschutz steht. Solche Forderungen können dann in der ersten Salden- bzw. Umsatzmeldung berücksichtigt werden. Die Mitversicherung bestehender Forderungen vor Vertragsbeginn muss dabei im Mantelvertrag vereinbart worden sein.
Das Datum muss gültig sein und wird gegen die Kalenderdatei geprüft.