Hier wird das Datum angegeben, ab dem das Konto im Bereich Rechnungswesen nicht mehr bebucht werden darf.
Wird ein Sachkonto für die Buchhaltung gesperrt, so erfolgt eine Prüfung auf das Sperrdatum nur bei direkter Buchung auf das Sachkonto. Werden Sachkonten indirekt bebucht, z.B. Hinterlegung des Kontos im Währungsstamm, Bankenstamm, Steuerschlüssel oder Kontenart, so erfolgt keine Prüfung auf das Sperrdatum.
Wird ein Sperrdatum gesetzt, so ist zu prüfen, ob das Sachkonto in Stammdatenprogrammen bereits verwendet wurde.