Das Kennzeichen steuert, ob für dieses Personenkonto die Zahlungsweise "Bankeinzug" zugelassen ist.

Der Bankeinzug ist eine Form des Lastschriftverfahrens. Beim Bankeinzug (Einzugsermächtigungsverfahren) erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger schriftlich die Ermächtigung, Forderungen des Zahlungsempfängers gegen ihn bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos einzuziehen.

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