In diesem Feld wird die Anzahl Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen angegeben, die innerhalb des in der Klausel zur unbenannten Versicherung genannten Zeitraumes erfolgt und ordnungsgemäß bezahlt worden sein muss, damit die Bedingungen für die Zahlungserfahrung erfüllt sind.

Wurde das Verfahren "Zahlungserfahrung" als Möglichkeit zur Selbstprüfung der Bonität unbenannter Kunden vereinbart, so ist festgelegt, dass die Zahlungserfahrung mit einem unbenannten Kunden durch eine vorgeschriebene Anzahl von Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen erzielt werden muss, um Versicherungsschutz für neue Lieferungen bzw. Leistungen zu erlangen.

In diesem Feld muss eine Stückzahl angegeben werden, wenn das zugehörige Feld "Zahlungserfahrung 1 (2, 3) bis" einen Betrag enthält.
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