In diesem Feld wird der Betrag angegeben, bis zu dem Forderungen an unbenannte Kunden unter Versicherungsschutz stehen, wenn die entsprechende Zahlungserfahrung (1, 2 oder 3) vorliegt.

Von Zahlungserfahrung spricht man, wenn eine vorgeschriebene Anzahl von Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes durchgeführt wurde, dabei ein festgelegter Mindestumsatz erzielt wurde, und die Forderungen aus diesen Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen vom Kunden fristgemäß bezahlt wurden.

Das Verfahren "Zahlungserfahrung" ist eine Möglichkeit, die Bonitätsprüfung unbenannter Kunden im Rahmen der Selbstprüfungsbestimmungen vorzunehmen. Die einzelnen Bestimmungen zu diesem Verfahren sind in der Klausel zur unbenannten Versicherung aufgeführt. Dort ist festgelegt, ob die Bonität unbenannter Kunden anhand von Zahlungserfahrung geprüft werden kann, und ob bei Erzielung verschiedener Mindestwerte bei Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen auch Warenkredite unterschiedlicher Höhe unter Versicherungsschutz stehen (Zahlungserfahrung 1, 2 oder 3). 

Im Feld "Zahlungserfahrung 1 bis" muss ein Betrag angegeben werden, wenn das Feld "Verfahren Zahlungserfahrung" aus Maske 05 ("Vertragsdaten zur unbenannten Kreditversicherung") gekennzeichnet ist.

Die Felder "Zahlungserfahrung 2 bis" und "Zahlungserfahrung 3 bis" sind optional. Werden hier keine Angaben gemacht, geht das System davon aus, dass es nur einen Betrag bzw. zwei Beträge gibt, bis zu dem/denen eingeräumte Warenkredite bei vorliegender Zahlungserfahrung unter Versicherungsschutz stehen.

Wird ein Betrag im Feld "Zahlungserfahrung 2 bis" eingegeben, so muss dieser Betrag kleiner sein als der Betrag im Feld "Zahlungserfahrung 1 bis". Wird auch ein Betrag im Feld "Zahlungserfahrung 3 bis" eingegeben, so muss dieser Betrag kleiner sein als der Betrag im Feld "Zahlungserfahrung 2 bis".

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