In diesem Feld wird der Betrag angegeben, den der Umsatz mit einem unbenannten Kunden bei der festgelegten Anzahl von Lieferungen bzw. Leistungen innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraumes mindestens erreicht haben muss, um die Selbstprüfungsbestimmungen für die entsprechende Zahlungserfahrung zu erfüllen.
Wurde das Verfahren "Zahlungserfahrung" als Möglichkeit zur Selbstprüfung der Bonität unbenannter Kunden vereinbart, so ist oft festgelegt, dass ein gewisser Mindestumsatz mit einem unbenannten Kunden vorliegen muss, um Versicherungsschutz für neue Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen zu erlangen.
Wird hier kein Betrag angegeben, so nimmt das System an, dass die Bedingungen zum Verfahren "Zahlungserfahrung" der entsprechenden Kategorie (1, 2 oder 3) auch ohne Erzielung eines Mindestumsatzes erfüllt sind.