In diesem Feld wird der Zeitraum in Monaten angegeben, innerhalb dessen die in der Klausel zur unbenannten Versicherung vorgegebene Anzahl von Lieferungen bzw. Leistungen erfolgt sein muss, damit die Bedingungen für das Vorliegen von Zahlungserfahrung (1, 2 oder 3) erfüllt sind.

Wurde das Verfahren "Zahlungserfahrung" als Möglichkeit zur Selbstprüfung der Bonität unbenannter Kunden vereinbart, so ist festgelegt, dass die Zahlungserfahrung mit einem unbenannten Kunden innerhalb eines angegebenen Zeitraumes vorliegen muss, um Versicherungsschutz für neue Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen zu erlangen.

In diesem Feld muss ein Zeitraum angegeben werden, wenn das zugehörige Feld "Zahlungserfahrung 1 (2, 3) bis" einen Betrag enthält.
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