Beim Ausgleich von offenen Forderungen können zusätzlich zum Skonto verschiedene Abzüge wie Delkredere oder Bonus berücksichtigt werden.

Für jeden Abzug kann auf Personenkontoebene hinterlegt werden, ob die rechnerisch ermittelten Angaben, vom Sachbearbeiter überschrieben werden dürfen oder nicht.

Dürfen die Abzüge überschrieben werden, kann über das Feld "Zulässige Abweichung in Hauswährung" oder "Zulässige Abweichung in Prozent" angegeben werden, um wie viel Prozent bzw. um welchen Betrag der Sachbearbeiter die vom System ermittelten Abzüge ändern darf.

Das System prüft gegen den größeren Betrag, der sich aus dem Feld "Zulässige Abweichung in Hauswährung" und "Zulässige Abweichung in Prozent" ergibt.

Sind in beiden Feldern keine Eingaben gemacht und ist ändern zulässig, werden die Angaben des Sachbearbeiters nicht geprüft.

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