Unter dem Vorläufigen Übergabe-Zeitpunkt, wird der Zeitpunkt verstanden an dem eine vorläufige Bonusabrechnung durchgeführt wird.
Unter einer vorläufigen Bonusabrechnung, versteht man eine Bonusabrechnung, die keinen endgültigen Charakter hat, sondern deren Kontenstand von dem der endgültigen Bonusabrechnung abweichen können. Aus diesem Grunde laufen die Daten der vorläufigen Abrechnung auf gesonderten Konten.
Die vorläufigen Abrechnung kann in kürzeren Abständen aufgerufen werden. Während man die endgültige Abrechnung nur am Ende eines Wirtschaftsjahres aufrufen kann, kann die vorläufige Abrechnung in kürzeren Abständen aufgerufen werden (z.B. Monatsweise). Somit kann man früher die Bonusentwicklung bzw. deren anstehenden Zahlungen beurteilen.
Bei der vorläufigen Bonusabrechnung wird bei einem Staffelbonus der höchste Bonussatz ermittelt und an die FIBU übergeben. In der endgültigen Bonusabrechnung kann der genaue Bonus ermittelt werden. Der endgültige Bonus läuft daher auch auf das entsprechende Personenkonto.