Dieses Datum gibt an, ab wann das Programm Dispogrundlagen mit/ohne Aktualisierung drucken (DI11050) den Meldebestand prinzipiell gemäß den Vorgaben im Aktualisierungsmuster aktualisieren würde.
Das Datum wird nicht angezeigt, wenn
- laut Aktualisierungsmuster der Meldebestand nicht von dem Programm aktualisiert werden soll oder
- im Aktualisierungsmuster eine Karenzzeit von Null Tagen hinterlegt ist oder
- die im Aktualisierungsmuster hinterlegte Karenzzeit -gemessen an dem dispositiven Erfassungsdatum- schon abgelaufen, also nicht mehr wirksam ist.