Dieses Datum gibt an, ab wann das Programm Dispogrundlagen mit/ohne Aktualisierung drucken (DI11050) den Meldebestand prinzipiell gemäß den Vorgaben im Aktualisierungsmuster aktualisieren würde.

Das Datum wird nicht angezeigt, wenn

  • laut Aktualisierungsmuster der Meldebestand nicht von dem Programm aktualisiert werden soll oder 
  • im Aktualisierungsmuster  eine Karenzzeit von Null Tagen hinterlegt ist oder 
  • die im Aktualisierungsmuster hinterlegte Karenzzeit -gemessen an dem dispositiven Erfassungsdatum- schon abgelaufen, also nicht mehr wirksam ist.
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