Unter einem Gruppierungsbegriff werden Steuerschlüssel desselben Steuersatzes für die Zwecke der SAF-T-Meldungen Polen zusammengefasst.
Die Zuordnung erfolgt in dem Programm Steuerschlüssel verwalten (US15100), indem bei jedem Steuerschlüssel, der zu einer Gruppierung gehören soll, der entsprechende Gruppierungsbegriff eingetragen wird.
Es sind nur die folgenden Gruppierungsbegriffe zulässig:
Gruppierungsbegriff | Bedeutung |
---|---|
P_13_1 | Steuerschlüssel zum Basissatz |
P_13_2 | Steuerschlüssel mit der ersten reduzierten Rate |
P_13_3 | Steuerschlüssel mit der zweiten reduzierten Rate |
P_13_4 | Steuerschlüssel mit der dritten reduzierten Rate |
P_13_5 | Steuerschlüssel mit der vierten reduzierten Rate |
P_13_6 | Steuerschlüssel Reverse Charge |
P_13_7 | Steuerschlüssel Steuerbefreiung |