Die Stücklistenpositionsnummer legt die grundsätzliche Reihenfolge der Stücklistenpositionen innerhalb einer Stückliste fest.

Ggf. können mehrere Stücklistenpositionen mit der gleichen Stücklistenpositionsnummer existieren (Voraussetzung: Siehe Tabelle VRLP37). 

Hinweis

Um ein nachträgliches Einfügen weiterer Stücklistenpositionen zu erleichtern, wird empfohlen die Nummerierung in 10er-Schritten durchzuführen.
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