Die Stücklistenpositionsnummer legt die grundsätzliche Reihenfolge der Stücklistenpositionen innerhalb einer Stückliste fest.
Ggf. können mehrere Stücklistenpositionen mit der gleichen Stücklistenpositionsnummer existieren (Voraussetzung: Siehe Tabelle VRLP37).
Hinweis
Um ein nachträgliches Einfügen weiterer Stücklistenpositionen zu erleichtern, wird empfohlen die Nummerierung in 10er-Schritten durchzuführen.