Das dispositive Erfassungsdatum gibt an, zu welchem Datum ein Artikel für die Disposition als erfasst (angelegt) gelten soll.

Dieses Datum ist eine Verfeinerung des Erfassungsdatums des Stammsatzes.

Verwendet wird es bei

  • der Berechnung des durchschnittlichen Wochenverbrauchs. Wenn eine, in einem gewissen Zeitraum angefallene Verbrauchsmenge (Abgangsmenge) auf die Woche umzulegen ist. In so einem Falle würde das Bild verzerrt werden, wenn die Verbrauchsmenge, die in der "aktiven" Zeit angefallen ist, nicht auf einen längeren Zeitraum bezogen würde.
  • der Unterdeckungsprüfung für verbrauchsgesteuerte Artikel (Bestellpunktprüfung). Über die Tabelle VRLD16 (Vorlaufdaten für Programm DI53040) besteht die Möglichkeit, eine Vorschlagserstellung zu unterbinden, wenn das dispositive Erfassungsdatum noch in der Zukunft liegt.
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