In diesem Feld wird das für den benannt versicherten Kunden gegebenenfalls vom Kreditversicherer festgesetzte abweichende äußerste Kreditziel für Forderungen angegeben.
Das äußerste Kreditziel für Forderungen ist der Zeitraum, in dem Forderungen an kreditversicherte Kunden spätestens bezahlt sein müssen. Die Einräumung eines Zahlungszieles durch den Versicherungsnehmer, das diesen Zeitraum übersteigt, ist nicht zulässig.
Das äußerste Kreditziel für Forderungen ist normalerweise für alle kreditversicherten Kunden des Versicherungsnehmers identisch. Es ist im Konditionenblatt des Versicherungsscheins festgelegt. Der Kreditversicherer kann für benannt versicherte Kunden mit besonders schlechter (oder guter) Bonität durch Kreditmitteilung ein vom generellen äußersten Kreditziel für Forderungen abweichendes äußerstes Kreditziel festsetzen. Dieses äußerste Kreditziel gilt dann bis auf Widerruf nur für Forderungen gegen diesen Kunden.
Im Feld "Abweichendes äußerstes Kreditziel Forderungen" wird der in der Kreditmitteilung gegebenenfalls genannte Zeitraum in Monaten angegeben. Wurde vom Kreditversicherer für den benannt versicherten Kunden kein abweichendes äußerstes Kreditziel für Forderungen festgesetzt, so wird in diesem Feld keine Angabe gemacht, in diesem Fall wird das allgemeine äußerste Kreditziel für Forderungen aus den Daten des Mantelvertrags zugrunde gelegt.
Werden die Kreditmitteilungen vom Anwender über das Programm "Kreditmitteilungen verwalten" erfasst (Vorlaufparameter "J" in Tabelle VRLF50, so ist das Feld "Abweichendes äußerstes Kreditziel Forderungen" im Programm "Kreditversicherte Kunden verwalten" gegen Eingaben gesperrt. Das System ermittelt diesen Wert automatisch anhand der vorliegenden Kreditmitteilungen und zeigt ihn zur Information des Anwenders an. Korrekturen sind jedoch nur über das Programm "Kreditmitteilungen verwalten" möglich.