Ist für eine Forderung (Analoges gilt für Wechsel) das Kennzeichen "Neuforderungen ungedeckt" ausgewählt, erfolgt für den Kreditversicherten Kunden keine weitere Versicherung von Forderungen, die nach der Ausschlussfrist fakturiert wurden. Die Ausschlussfrist kann dabei der Überfälligkeits/KZÜ-Frist entsprechen, diese aber auch verlängern. So führt je nach Mantelvertrag eine Überfälligkeit/KZÜ unmittelbar zum Ausschluss oder eben erst nach einer zusätzlichen Ausschlussfrist. Die Ausschlussfrist wird bei Abruf der KV-Meldungen maschinell ermittelt und in den Offene Posten fortgeschrieben. Bei Erreichen der Überfälligkeit/KZÜ ist die Meldung der Forderung an den Kreditversicherer notwendig und es tritt mit Erreichen der Ausschlussfrist ein automatischer bzw. durch den Kreditversicherer explizit angezeigter Risikoausschluss in Krafft.
Weitere Informationen unter KZNF Detail.