Ist für eine Forderung (Analoges gilt für Wechsel) das Kennzeichen "Neuforderungen ungedeckt" ausgewählt, erfolgt für den Kreditversicherten Kunden keine weitere Versicherung von Forderungen, die nach der Ausschlussfrist fakturiert wurden. Die Ausschlussfrist kann dabei der Überfälligkeits/KZÜ-Frist entsprechen, diese aber auch verlängern. So führt je nach Mantelvertrag eine Überfälligkeit/KZÜ unmittelbar zum Ausschluss oder eben erst nach einer zusätzlichen Ausschlussfrist.

Die Ausschlussfrist wird bei Abruf der KV-Meldungen maschinell ermittelt und in den Offene Posten fortgeschrieben. Bei Erreichen der Überfälligkeit/KZÜ ist die Meldung der Forderung an den Kreditversicherer notwendig und es tritt mit Erreichen der Ausschlussfrist ein automatischer bzw. durch den Kreditversicherer explizit angezeigter Risikoausschluss in Krafft.

Die Prüfung, ob für Forderungen das Kennzeichen "Neue Forderungen ungedeckt" bereits gesetzt ist, und die sich hieraus ergebene Fortschreibung der Ausschlussfrist im Datum "Neue Forderungen ungedeckt ab" des Kreditversicherten Kunden, erfolgt durch Abruf sämtlicher KV-Meldungen bzw. KV-Listen.

Die Ermittlung des Meldestatus dagegen erfolgt lediglich durch die Fristenüberschreitungsmeldung " Fristenüberschreitungsmeldung drucken (FK40200)". Wird bei deren Abruf der Parameter "Meldestatus fortschreiben" ausgewählt, erfolgt auch dessen Fortschreibung im Offenen Posten. Ist ferner im Mantelvertrag die "Maschinelle Sperre Versicherung neuer Posten" ausgewählt, wird im OP auch das Kennzeichen "Neuforderungen ungedeckt" eingestellt. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls die Meldegrenzen des Mantelvertrags (entweder forderungs- oder kundenspezifisch) berücksichtigt. Das Kennzeichen "Neuforderungen ungedeckt" ist auch manuell in der OP-Verwaltung einstelltbar.

Da das Überschreiten der Überfälligkeits/KZÜ-Frist nur bei Forderungen an benannte Kunden gemeldet werden muss, kann sich der Kreditversicherer naturgemäß nicht - wie bei benannten Kunden - mit der Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für einen unbenannten Kunden einverstanden erklären. D.h. bei unbenannten Kunden muss bei Vorliegen einer KZÜ/Überfälligkeit bzw. dem Erreichen der Auschlussfrist das Feld Neuforderungen ungedeckt unmittelbar gekennzeichnet werden.
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