Über die "Firma für Konsolidierung" wird gesteuert, ob eine Firma als Konsolidierungsfirma zu einem Konsolidierungsbegriff hinterlegt werden darf.
Die Konsolidierungsfirma stellt eine Verdichtung von operativen Firmen dar und ist diesen übergeordnet.
Das Kennzeichen "Firma für Konsolidierung" wird im Programm FB10600 geprüft.
  • Keine Stichwörter