Konsolidierungen verwalten
Verschiedene Firmen können unter einem Konsolidierungsbegriff zusammengefasst und ausgewertet werden.
Die Konsolidierung kann als einfache Konsolidierung (Addition) über das Reporting durchgeführt werden oder über eine "echte" Konsolidierung mit Hilfe eines Konsolidierungsmandanten. Dem Konsolidierungsbegriff wird dazu ein speziell zu diesem Zweck eingerichteter Konsolidierungsmandant zugeordnet. Die zu konsolidierenden Firmen werden als Konsolidierungspositionen unter dem Konsolidierungsbegriff erfasst.
Der Aufbau der Konsolidierungsdaten erfolgt für die Finanzbuchhaltung über das Programm Daten für Konsolidierung bereitstellen (FR81500). Über Reports anzeigen (FR80250) können im Anschluss die konsolidierten Daten im Konsolidierungsmandanten aufgerufen werden.
In der Kostenrechnung steht das Programm Konsolidierungsmandant aufbauen (BK53000) zur Bereitstellung der Daten zur Verfügung.
Verwendung dieses Programms
- FB10690 Konsolidierungen
Felder
Überschriftsformat
Feldbezeichnung | Erklärung |
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Konsolidierung | In diesem Feld wird ein Begriff angegeben, unter dem verschiedene Firmen zusammengefasst werden.
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Konsolidierungsangaben
Feldbezeichnung | Erklärung |
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Bezeichnung | Dieses Feld enthält die Bezeichnung der Konsolidierung.
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Währung | Eine Währung wird mit ihren Ausprägungen in der Tabelle FRD118 (Währungsschlüssel) hinterlegt. Die hinterlegten Währungen entsprechen dem im Bankverkehr gebräuchlichen ISO-Code. |
Firma für Auswertungsmodalitäten | Wird ein konsolidierter Report abgerufen, so wird hier die Firma hinterlegt, die für den Abruf im Bezug auf die Abschlussperioden (Feld "Art der Auswertung) berücksichtigt werden soll. Ein Beispiel befindet sich unter FB10600_FB10600_VKAWFI Detail. |
Konsolidierungsmandant | Das System ist mehrmandantenfähig, d.h. es kann mit verschiedenen Firmen gearbeitet werden, sofern dies erforderlich ist. Verschiedene Firmen können unter einem Konsolidierungsmandanten zusammengefasst werden. Der Konsolidierungsmandant wird im Programm FB10600 zu einem Konsolidierungsbegriff hinterlegt. Der Konsolidierungsmandant muss eine im Firmenstamm hinterlegte gültige, speziell zu diesem Zweck neu eingerichtete Firma sein. Die Firma darf keine bereits existierende aktive Firma sein, da beim Neuaufbau des Konsolidierungsmandant bereits existierende Daten zu dieser Firma gelöscht werden. |
Sachkonto Innenumsatz | Bei der Übernahme der Salden der Umsätze in den Konsolidierungsmandant wird für jedes G+V-Konto, das im Sachkonto im Feld "Innenumsatz möglich" angehakt ist, pro Monat der Saldo der Umsätze der Mandanten aus dem Konsolidierungskreis in den Konzernmandant übernommen und dabei der Anteil der Innenumsätze reduziert. Zum Ausgleich wird dieser reduzierte Anteil der Umsätze auf das in der Konsolidierung hinterlegte "Sachkonto Innenumsatz" umgeschichtet. Im Konzernmandant ist somit jedes G+V-Konto vom Innenumsatz bereinigt und der kumulierte Wert auf dem "Sachkonto Innenumsatz" sichtbar. |
Sachkonto Konzernforderungen / Verbindlichkeiten | Bei der Konsolidierung erfolgt die Bereinigung der Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Mandanten eines Konsolidierungskreises. Pro Monat wird der Saldo der Forderungen und Verbindlichkeiten dieser Mandanten aus dem Konsolidierungskreis in den Konzernmandant übernommen und dabei der bereinigte Anteil abgezogen. Zum Ausgleich wird dieser reduzierte Anteil auf das in der Konsolidierung hinterlegte "Sachkonto Konzernforderungen/Verbindlichkeiten" gebucht. Im Konzernmandant ist somit jedes Bilanz-Konto Forderungen/Verbindlichkeiten bereinigt und der kumulierte Wert der Bereinigung auf dem "Sachkonto Konzernforderungen/Verbindlichkeiten" sichtbar. |
Sachkonto Währungsumrechnungsrücklage |
Wird die Konzernbilanz erstellt, also das gesamte Wirtschaftsjahr in den Konzernmandant eingestellt, und ist in einem operativen Mandanten aus dem Konsolidierungskreis mit einer von der Berichtswährung abweichenden Hauswährung dieses Mandanten das Jahresergebnis gebucht, so bedeutet dies aus Sicht der Summen- und Saldenliste: In Fremdwährung entspricht die Summe der Sollsalden (Vermögenswerte und Aufwendungen) der Summe der Habensalden (Eigenkapital, Schulden und Erträge). Da die Salden jedoch i.A. nicht mit einem einheitlichen Faktor, sondern mit unterschiedlichen Faktoren in die Berichtswährung umgerechnet wurden, sind die Salden in der Berichtswährung nicht mehr gleich. Die entstehende Differenz ist erfolgsneutral in eine Währungsumrechnungsrücklage einzustellen (IAS 21.39c). Diese Rücklage wird erst bei Veräußerung (IAS 21.48) oder Verlust der Beherrschung über das Tochterunternehmen (IAS 21.48A) erfolgswirksam aufgelöst. Die so gebildete Währungsumrechnungsrücklage wird auf das Konto "Sachkonto Währungsumrechnungsrücklage" gebucht.
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