Für Lieferabruf --> VDA 4905 / SA 511 Feld 08

Für Feinabruf --> VDA 4915 / SA 551 Feld 08

Die Nullstellung der Eingangsfortschrittszahl wird im ersten Lauf nach der Umstellung übertragen. Das Umstellungsdatum gilt für alle Artikel des Zulieferers.

Deshalb sollen im ersten Lauf nach der Nullstellung alle Artikel enthalten sein. Die Umstellung der Fortschrittszahl kann auch rückwirkend erfolgen, dies muss jedoch innerhalb einer Frist von 2 Monaten geschehen.

Beim Wechsel des Datum der Nullstellung muss die "Danach gelieferte Menge" (DGM) am Abrufauftrag neu berechnet werden. Weitere Hinweis dazu siehe Dokumentation am Übernahmeprogramm  VK29700 (für Lieferabrufe) bzw. VK29850 (für Feinabrufe).

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