Die hier beschriebenen Restriktionen sind beim Einsatz der Transportmittelverwaltung zu prüfen. Genau genommen müsste jeder Punkt mindestens als Hinweis gekennzeichnet sein, daher wird empfohlen die Beschreibung aufmerksam zu prüfen.
Allgemein
- Die Transportmittelverwaltung setzt voraus, dass der Entnahmeschein 5.1 eingesetzt wird.
- Die Transportmittelverwaltung ist in keiner Landesversion verfügbar.
- bmP-Artikel dürfen ausschließlich verpackt gelagert werden.
- Im Service und im Projekt dürfen bmP-Artikel nicht verwendet werden, da eine Packmittelführung in diesen Modulen nicht unterstützt wird.
- bmP-Artikel können nicht als Beistellartikel im Einkauf verwendet werden
- Sammelaufträge in der Produktion sind für bmP-Artikel ausgeschlossen.
- Programmtechnisch nicht unterstützt wird:
- die Abrechnungen und Reporting von Packmitteln (dies kann manuell über die Auskunftsprogramme erfolgen), dies gilt auch für VDA 4927 für Abgleich und Abrechnung
- die Leergutabwicklung
- Intercompany-Prozesse
- die Übermittlung der Verpackungsdaten per EDI
- Intrastat für Packmittel
Einstellungen im Artikelstamm
Neben den Vorgaben und Beschreibungen unter Artikelstammeinstellungen für Transportmittelverwaltung
gilt derzeit für bmP-Artikel:
- dürfen nicht die Einstellung Seriennummer = Charge haben.
- können nicht über Lager vom Typ ACL gebucht und verarbeitet werden.
gilt für Packmittel:
- Mehrwegverpackungen / Einwegverpackungen = Das Kennzeichen im Artikelstamm hat keine Funktion, mit der Ausnahme, dass nur Mehrwegverpackungen in das Packmittelkonto eingehen. Das heißt es können auch Chargenpflichtige Einwegverpackungen erfasst werden.
- Das Verpackungsmaterial darf nur als verbrauchsgesteuert oder nicht disponiert eingestellt werden.
- Keine Miete / Vermietung von Packmitteln
Packvorschriften
- Unterschiedliche Packvorschriften für Wareneingang und Warenausgang sind nicht möglich.
- Eine Berechnung der notwendigen Zwischenlagen für Ladehilfsmittel ist nicht vorhanden.
Berechnungen beim Verpacken
- Höhenberechnung = Innerhalb der Verpackungsvorschrift kann eine maximale Höhe eingetragen werden. Allerdings addiert die Höhenberechnung die größte Höhe je Lage.
- Mischverpackungen = sind nur manuell erstellbar, nicht über eine Packvorschrift.
- Volumenberechnung = basiert aus kubischer Sicht und berücksichtigt keine Rollen oder runden Elemente.
Prozesse im Einkauf
- Seriennummernpflichtige Artikel können zwar verpackt werden, aber es wird keine Zuordnung der Seriennummer zur Verpackungsposition hinterlegt.
- Die Vorgabe einer Verpackung, also einer Packvorschrift für den Lieferanten wird nicht unterstützt.
Bei einem avisierter Wareneingang kann keine Verpackung ausgewählt werden.