Die hier beschriebenen Restriktionen sind beim Einsatz der Transportmittelverwaltung zu prüfen. Genau genommen müsste jeder Punkt mindestens als Hinweis gekennzeichnet sein, daher wird empfohlen die Beschreibung aufmerksam zu prüfen.


Allgemein

  • Die Transportmittelverwaltung setzt voraus, dass der Entnahmeschein 5.1 eingesetzt wird.
  • Die Transportmittelverwaltung ist in keiner Landesversion verfügbar.
  • bmP-Artikel dürfen ausschließlich verpackt gelagert werden.
  • Im Service und im Projekt dürfen bmP-Artikel nicht verwendet werden, da eine Packmittelführung in diesen Modulen nicht unterstützt wird.
  • bmP-Artikel können nicht als Beistellartikel im Einkauf verwendet werden
  • Sammelaufträge in der Produktion sind für bmP-Artikel ausgeschlossen.
  • Programmtechnisch nicht unterstützt wird:
    • die Abrechnungen und Reporting von Packmitteln (dies kann manuell über die Auskunftsprogramme erfolgen), dies gilt auch für VDA 4927 für Abgleich und Abrechnung
    • die Leergutabwicklung
    • Intercompany-Prozesse
    • die Übermittlung der Verpackungsdaten per EDI
    • Intrastat für Packmittel

Einstellungen im Artikelstamm

Neben den Vorgaben und Beschreibungen unter Artikelstammeinstellungen für Transportmittelverwaltung

gilt derzeit für bmP-Artikel:

  • dürfen nicht die Einstellung Seriennummer = Charge haben.
  • können nicht über Lager vom Typ ACL gebucht und verarbeitet werden.

gilt für Packmittel:

  • Mehrwegverpackungen / Einwegverpackungen = Das Kennzeichen im Artikelstamm hat keine Funktion, mit der Ausnahme, dass nur Mehrwegverpackungen in das Packmittelkonto eingehen. Das heißt es können auch Chargenpflichtige Einwegverpackungen erfasst werden.
  • Das Verpackungsmaterial darf nur als verbrauchsgesteuert oder nicht disponiert eingestellt werden.
  • Keine Miete / Vermietung von Packmitteln

Packvorschriften

  • Unterschiedliche Packvorschriften für Wareneingang und Warenausgang sind nicht möglich.
  • Eine Berechnung der notwendigen Zwischenlagen für Ladehilfsmittel ist nicht vorhanden.

Berechnungen beim Verpacken

  • Höhenberechnung = Innerhalb der Verpackungsvorschrift kann eine maximale Höhe eingetragen werden. Allerdings addiert die Höhenberechnung die größte Höhe je Lage.
  • Mischverpackungen = sind nur manuell erstellbar, nicht über eine Packvorschrift.
  • Volumenberechnung = basiert aus kubischer Sicht und berücksichtigt keine Rollen oder runden Elemente.

Prozesse im Einkauf

  • Seriennummernpflichtige Artikel können zwar verpackt werden, aber es wird keine Zuordnung der Seriennummer zur Verpackungsposition hinterlegt.
  • Die Vorgabe einer Verpackung, also einer Packvorschrift für den Lieferanten wird nicht unterstützt. 
  • Bei einem avisierter Wareneingang kann keine Verpackung ausgewählt werden.

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