In der Kostenrechnung ist es möglich eine Konsolidierung über mehrere Firmen durchzuführen. Dazu werden die zu konsolidierenden Firmen (operativen Mandanten) in einem Konsolidierungsmandanten zusammengefasst.
Im Menü 'Konsolidierungen' in den Stammdaten der Finanzbuchhaltung ist ein Konsolidierungsbegriff mit der Angabe des Konsolidierungsmandanten anzulegen. Die Zuordnung der operativen Mandanten erfolgt über die Konsolidierungspositionen, welche über den Explorer aufgerufen werden. Im Detailfenster erscheint eine Auflistung sämtlicher im System vorhandener Firmen. Per rechtem Mausklick auf der zuzuordnenden Firma und Auswahl 'Zuordnung Ändern' wird die Zuordnung vorgenommen. Über den Filter kann über das Kennzeichen 'Zugeordnet' nach den zugeordneten Firmen selektiert werden.
Dem Konsolidierungsbegriff kann eine Währung zugeordnet werden. Die Verdichtung der Daten der operativen Mandanten in die Konsolidierungsfirma erfolgt unter Berücksichtigung dieses Währungsschlüssels. Das bedeutet, dass bei der Verdichtung der Daten aus den operativen Firmen eine Währungsumrechnung stattfindet. Somit können auch Mandanten mit unterschiedlicher Hauswährung konsolidiert werden. Für die Umrechnung wird aus dem Währungsstamm des operativen Mandanten der Geldkurs zum aktuellen Tagesdatum herangezogen. Ist zu diesem Datum kein Währungsstammsatz angelegt wird der zeitlich gesehen nächst frühere Stammsatz angewandt.
Der Konsolidierungsmandant muss eine im Firmenstamm speziell für diesen Zweck eingerichtete Firma sein. Über das 'Kennzeichen Firma für Konsolidierung' auf der Lasche 'Kostenrechnung' wird der Konsolidierungsmandant als eine solche gekennzeichnet. Die Firma darf keine bereits existierende aktive Firma sein, da beim Neuaufbau des Konsolidierungsmandanten alle bereits existierenden Daten zu dieser Firma gelöscht werden.
Voraussetzung für die Konsolidierung ist ein übergreifender Sachkonten- sowie Artikelstamm.
Sollte es im Bereich der Kostenstellen zwischen den zu konsolidierenden Firmen Überschneidungen geben ist es von Vorteil wenn sich auch inhaltlich das Gleiche hinter der jeweiligen Kostenstelle verbirgt. Somit wäre die Aussagefähigkeit der konsolidierten Daten gewährleistet. Dies gilt ebenso für den Bezugsgrößen- und Kundenstamm.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass in allen operativen Firmen bei gleichen Konten die Ausprägung 'Soll-/ Haben-Darstellung' im Kostenartenstamm gleich definiert ist.
Über die VRLB46 wird gesteuert ob und wenn ja aus welcher jeweiligen Basisfirma die Stammdaten für Kostenstellen, Bezugsgrößen, Kostenarten, Kunden, Sachkonten beim Neuaufbau des Konsolidierungsmandanten kopiert werden sollen. Des Weiteren kann je Fortschreibungsdatei bestimmt werden ob der Neuaufbau im Konsolidierungsmandanten erfolgen oder, ob beispielsweise nur eine bestimmte Fortschreibungsdatei neu aufgebaut werden soll.
Das Programm zum Neuaufbau des Konsolidierungsmandanten (BK53000) wird aus der Konsolidierungsfirma heraus aufgerufen. Zuvor müssen in diesem Mandanten noch die Perioden initialisiert (US10802) werden. Der Neuaufbau kann über eine oder mehrere Perioden innerhalb eines Wirtschaftsjahres erfolgen. Es können Stammdaten und/ oder Bewegungsdaten gemäß den Vorgaben aus der VRLB46 durch markieren der jeweiligen Kennzeichen kopiert werden.
Wann ist dieser Neuaufbau notwendig?

  • Wenn die Konsolidierung erstmalig eingerichtet wird.
  • Zur Aktualisierung der Stammdaten wenn an diesen Änderungen vorgenommen wurden.

Bei der Übernahme der Daten in die Kostenrechnung sowie bei der Ist- und Planumlage werden mit der Fortschreibung der Bewegungsdaten im operativen Mandanten automatisch in jedem Konsolidierungsmandanten dem die operative Firma angehört die Daten aktualisiert.
Das Buchen der Anfangsbestände in die Folgejahre kann sowohl von der operativen Firma als auch von den Konsolidierungsmandaten aus aufgerufen werden. Beim Aufruf aus dem operativen Mandanten werden diese automatische für die Konsolidierungsfirma erzeugt.
Sämtliche Auskunfts- und Listprogramme stehen im Konsolidierungsmandanten zur Auswertung der konsolidierten Daten zur Verfügung.
Hinweis: In der Kostenträgerrechnung wird die Fortschreibung ohne Auftragsnummer auf Ebene Kunde, Artikel, Geschäftsbereich durchgeführt. Eine Konsolidierung über Kostenträger sowie der Aufbau der DB-Verdichtung im Konsolidierungsmandanten ist nicht vorgesehen.

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