Archivbelege löschen
Wurde eine Archivtrennung durchgeführt (siehe Trennung Archivbelege (US30062)), kann einem Archiv-Dokument, abhängig vom Dokumententyp (FRDDTY), eine Residenzzeit (FRD905) zugeordnet werden. Ist die Aufbewahrungsfrist erreicht, müssen die abgelaufenen Belege laut DSGVO endgültig gelöscht werden.
Es werden alle Firmen aufgelistet, welche laut Firmenstamm ein integriertes Archiv haben.
Alle Belege, deren Aufbewahrungsende bis zu dem eingegebenen Löschdatum erreicht ist, werden endgültig, d.h. physisch gelöscht, einzig der Referenzsatz in der Datenbanktabelle UFILAP wird logisch gelöscht und erhält ein Löschkennzeichen. Gelöschte Belege werden in einem Protokoll festgehalten, das über das Programm Übersicht Integritätsläufe und Protokolle (US30080) eingesehen werden kann.
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Feldbezeichnung | Erklärung |
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Löschdatum | Alle archivierten Belege, welche bis zu dem hier angegebenen Datum abgelaufen sind, werden gelöscht. |