Der „Veranlagungszeitpunkt Umsatzsteuermeldung“ steuert, zu welchem Zeitpunkt eine Rechnung, die mit dem Steuerschlüssel gebucht wurde, in die Umsatzsteuermeldung eingeht.
Das Feld hat drei Ausprägungen:
Leistungsdatum | Bei Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer und Erwerbsteuer zu markieren. Die Steuer wird in dem Voranmeldungszeitraum fällig, in dem die Leistung erbracht wurde. (Leistungsdatum = Buchungsdatum). | ||||||||||||||
Eingangsdatum | Die Steuer wird in dem Voranmeldungszeitraum fällig, in dem die Leistung erbracht wurde, sofern das Eingangsdatum der Rechnung nicht nach dem Ende des angegebenen Voranmeldungszeitraums liegt. Beispielsweise kann diese Ausprägung für die Vorsteuer in Deutschland verwendet werden. Beispiel:
Ist das Eingangsdatum eingabefähig (Buchungskreis FRDBKR), so kann in der OP-Verwaltung das Eingangsdatum geändert werden, sofern die Umsatzsteuervoranmeldung noch nicht endgültig abgerufen wurde. | ||||||||||||||
Rechnungsdatum | Die Steuer wird in dem Voranmeldungszeitraum fällig, in dem die Leistung erbracht wurde, sofern das Ausstellungsdatum der Rechnung nicht nach dem Ende des angegebenen Voranmeldungszeitraums liegt. Beispielsweise kann diese Ausprägung für die Vorsteuer in Österreich verwendet werden. Beispiel:
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